Die Generaladjutantur

Die Institution der Adjutanten aller Art, so auch der Generaladjutanten ist uralt, doch sind von ihr im Machtbereich des Habsburgerstaates keine geschlossenen Schriftgutbestände vor 1867 erhalten. Politische und persönliche Verhältnisse der Revolutionszeit 1848/49 haben es mit sich gebracht, daß der Erste Generaladjutant des Kaisers und der Armee und Vorstand der Militärzentralkanzlei des Kaisers, Graf Grünne, zu ungewöhnlicher Machtfülle emporstieg, die sich noch auf seinen Nachfolger übertrug, mit dem Jahr 1866 aber endete.

Neuordnung 1867

Ab 1867 war der Generaladjutant nur noch für die Person des Kaisers und dessen Sicherheit zuständig und hatte repräsentative Aufgaben. Ihm waren zudem die Sicherheit der Hofburg und des jeweiligen Hoflagers anvertraut und das Personal der Kammer des Kaisers unterstellt. Eingeteilt waren ein Personaladjutant, ein Sekretär, zwei Unteroffiziere der Leibgardeinfanteriekompanie.

Der Generaladjutantur standen vor:

  • 1867-1874 FML August Graf Bellegarde
  • 1874-1887 FZM Friedrich Freiherr von Mondel
  • 1887-1918 GO Eduard Graf Paar

Quelle: Österr. Staatsarchiv

Der Adjutant ist ein dem Truppenbefehlshaber zur Unterstützung beigegebener Offizier. Das Wort Adjutant stammt vom lateinischen adiuvare, helfen, unterstützen ab und bedeutet so viel wie Gehilfe. Es bezeichnet zunächst eine militärische Dienststellung, aber auch einen Dienstgrad.

In der Armee Österreich-Ungarns existierten verschiedene Gruppen von Adjutanten, die sich wie folgt gliederte:

  • die Ordonanzoffiziere
  • die Generaladjutanten
  • die Personaladjutanten
  • die Flügeladjutanten

Zur Dienstleistung bei Seiner Majestät dem Kaiser wurden die Generaladjutanten (nur Generäle) und die Flügeladjutanten (nur Stabsoffiziere) verwendet. Des Weiteren konnte jeder Feldmarschall, jeder Generaltruppeninspektor und der Erzherzog-Thronfolger über einen Flügeladjutanten im Stabsdienstrang verfügen. Dem Chef des Generalstabes, und den Korpskommandanten war je ein Oberoffizier als Personaladjutant zugewiesen. Der erste Generaladjutant des Kaisers hatte einen Hauptmann oder Oberleutnant als Ordonnanzoffizier, ebenso die Erzherzöge soweit sie sich im aktiven Militärdienst befanden.