Orden und Ehrenzeichen

Es wird hiermit klar zum Ausdruck gebracht, dass jegliche Orden und Ehrenzeichen, die im Zusammenhang mit dem Erzhaus und dessen Vertretern  stehen, ausschließlich vom Chef des Hauses Österreich gestiftet, ermächtigt und verliehen werden. Diese werden auch ausschließlich vom Chef des Hauses Österreich oder einem von ihm persönlich ermächtigten Vertreter überreicht, dies stets verbunden mit einer Verleihungsurkunde, die als Trageerlaubnis zu werten ist.

Alle anderen Orden und Ehrenzeichen, mögen sie auch durch irreführende Bezeichnungen den Anschein erwecken, in Zusammenhang mit dem Haus Österreich oder der Familie Habsburg-Lothringen zu stehen, sind lediglich als Dekorationen im Sinne von Verkleidungen zu sehen und dürfen nicht als Orden des Hauses Österreich, Habsburg-Lothringen etc. bezeichnet werden.“

Mitglieder des St. Georgs-Ordens ist es nicht erlaubt, Orden im Sinne des oben erwähnten zweiten Absatzes anzunehmen und zu tragen. Grundsätzlich hat der Annahme eines anderen, nicht mit dem Erzhaus zusammenhängenden Ordens die Zustimmung der Ordensregierung oder des Großmeisters vorauszugehen. Explizit von dieser Regelung ausgenommen sind staatliche Orden oder Orden und Auszeichnungen einer anerkannten christlichen Kirche.